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Für die Freiheit des Arbeitsvertrages

Das Amtsgericht Elze stand 1927 im Mittelpunkt deutschen Interesses, als es um eine Strafsache des Gewerbeaufsichtsamtes gegen den Fabrikdirektor der Zuckerfabrik Nordstemmen ging. Das Gewerbeaufsichtsamt sah den Tarifvertrag, den der Angestellten - Werkverein der Zuckerfabrik e.V. mit der Fabrik abgeschlossen hat und der vorsieht, dass die Mitarbeiter in der Kampagne mehr Stunden als die vorgeschriebenen täglichen 8 Stunden arbeiten dürfen, als rechtswidrig an.
Im Hintergrund ging es damals um Frage, wer das Recht hat, die Arbeitnehmer zu vertreten: die Vereine der werkgemeinschaftlichen Arbeiterbewegung, die sich immer auf einen Betrieb beziehen und mit der Kapitalseite die Arbeitsverträge aushandeln oder die Gewerkschaften, die branchenübergreifend orientiert sind.
Um die Lektüre vorwegzunehmen: Der Tarifvertrag des Werkvereins wurde als rechtlich bindend angesehen.

Um klar zu stellen, dass auch die Werkvereine vor Gerichten bestanden haben, hat die Vereinigung der Werkvereine diese Broschüre erstellt.
Folgende Namen und Einrichtungen werden erwähnt:
Fabrikdirektor Hans Rölling, Nordstemmen, geb 24.7.1871 in Benkendorf, Kreis Merseburg, Zuckerfabrik Nordstemmen
Amtsgerichtsrat Dr. Schoch Amtsrichter
Justizinspektor Endres als Beamter der Staatsanwaltschaft
Assistent Schlie als Urkundsbeamter Justizsekretär

Autoren: 
Wilhelm Schmidt, Vorsitzender des Reichsbundes vaterländischer Arbeiter- und Werkvereine e. V.
Seiten: 
64
Verlag/Herausgeber: 
Deutschland-Verlag Berlin C.25, Alexanderplatz 2
Auflagen: 
1. Auflage 1927
ISBN: 
nicht vorhanden
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